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Durch Förderung erhält man hohe Ersparnisse beim Sanieren des Hauses mit neuen Fenstern.

Förderung für neue Fenster

Die KfW stellt verschiedene Förderungen zur Verfügung, wenn Sie neue Fenster einbauen möchten, bzw. neu bauen, dazu ist wichtig, dass Sie energieeffizient sanieren bzw. sich an die Richtlinien der KfW-Effizienzhäuser halten. 

Hier erfahren Sie alles, was es zur Förderung durch die KFW wissen müssen, aber auch welche Förderprogramme es sonst noch gibt.

Es gibt Förderungen, Zuschüsse und Darlehen für neue Fenster.

Gibt es Förderungen, Zuschüsse und vergünstigte Darlehen für neue Fenster?

Ja, es gibt zahlreiche Förderungen, Zuschüsse und auch vergünstigte Darlehen für neue Fenster. Am bekanntesten sind wohl die Fördermaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die bundesweit gelten. Aber auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Fördermöglichkeiten für neue Fenster. Hinzu kommen regionale Programme, die von den Ländern, teilweise auch von den Gemeinden geboten werden. So lassen sich neue Fenster mit staatlicher Förderung deutlich günstiger einbauen.

Dennoch sollten Sie die Kosten für neue Fenster stets im Auge behalten, da diese nicht zu unterschätzen sind. Allerdings amortisiert sich die Anfangsinvestition recht schnell, denn gerade beim Austausch alter Fenster gegen neue Fenster können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Bei der nächsten Heizkostenabrechnung werden Sie den Unterschied deutlich spüren. Die Kosten für die Fenster variieren dabei sehr stark, je nach Ausstattungsmerkmalen. Beeinflusst werden sie von zahlreichen Faktoren, wie der Größe, der Sicherungsmaßnahmen, Schall- und Wärmeschutz, aber auch dem Rahmenmaterial. Mit unserem Fensterkonfigurator können Sie die Kosten schnell und einfach selbst ermitteln und dann überprüfen, wie hoch die staatliche Förderung der Fenster ausfallen kann.

Förderungen Fenster – das bietet die KfW

Die KfW gehört zu den größten Förderern für Sanierungs- und Baumaßnahmen in Deutschland. Hierbei werden verschiedene Programme angeboten, die eine Förderung für Fenster im Altbau oder im Neubau vorsehen. Die beiden wichtigsten Programme sind:

  1. Programm 430 – Investitionszuschuss für neue Fenster
  2. Programm 151/152 – zinsgünstige Kredite für neue Fenster

Die beiden Programme wollen wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen, um Ihnen die Vorteile des einen oder anderen Programms aufzuzeigen.

Die KfW bietet unterschiedliche Förderungen für neue Fenster

KfW-Programm 430 – Investitionszuschuss

Mit dem KfW-Programm 430 erhalten Sie einen Investitionszuschuss für neue Fenster. Das heißt, dass Sie das Geld nicht zurückzahlen müssen, sondern es tatsächlich als Zuschuss erhalten. Insgesamt werden zehn Prozent der Kosten gefördert. Wichtig für den Erhalt des KfW-Investitionszuschusses sind folgende Voraussetzungen:

  • Antrag muss vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen gestellt werden
  • Antrag muss durch einen Energieberater gestellt werden
  • Zuschuss wird nur für Bestandsimmobilien gewährt, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 01.02.2002 erfolgt sein muss
  • Investitionszuschuss wird nur für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungen gewährt
  • Ausgeschlossen sind Sanierungen an Ferienhäusern und/oder –wohnungen

Die Förderung Fenster 2015 richtet sich danach, ob eine Komplettsanierung hin zu einem KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Der Einbau neuer Fenster zählt zu diesen Einzelmaßnahmen. Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro pro Wohneinheit bzw. zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Leben Sie also im Einfamilienhaus mit abgetrennter Wohnung samt eigenem Eingang, fließend Wasser, Toilette und Kochgelegenheit, entspricht dies laut KfW zwei Wohneinheiten, sodass Sie insgesamt bis zu 10.000 Euro an Investitionszuschuss erhalten können.

Ausgezahlt wird der Investitionszuschuss nach KfW Programm 430 allerdings erst ab 300 Euro. Das heißt, dass Sie mindestens 3.000 Euro für die neuen Fenster an Kosten haben müssen, um den Investitionszuschuss zu erhalten. Das KfW-Programm 430 kann zudem mit den KfW-Krediten 167 – „Energieeffizientes Sanieren – Ergänzungskredit“ und 431 – „Energieeffizientes Sanieren – Baubegleitung“ kombiniert werden. Zusätzlich sieht das Förderprogramm bestimmte Mindestanforderungen beim Austausch von Fenstern vor:

 

Maximaler U-Wert, der gefördert werden kann

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung 0,95 W/m²K 
  • Barrierearme/einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren 1,1 W/m²K 
  • Dachflächenfenster 1,0 W/m²K

Spezielle Anforderungen gelten für die „Ertüchtigung von Fenstern“ sowohl im normalen Haus (max. U-Wert 1,3 W/m²K) und an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstand (max. U-Wert 1,6 W/m²K). Außerdem zeigt sich, dass es auch eine spezielle Förderung für Fenster zum Einbruchschutz gibt.

 

Uw Werte von Fenstern die durch die KfW gefördert werden können.

KfW-Programm 151/152 - zinsgünstige Darlehen für neue Fenster

Neben dem Programm 430 der KfW kommt auch das Programm 151/152 für die Förderung neuer Fenster infrage. Im Grunde genommen handelt es sich hierbei um zwei verschiedene, Zins-vergünstigte Kredite:

KfW-Kredit 151 und 152

Konditionen:

  • Wenn KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht werden soll
  • Durchführung von Einzelmaßnahmen (z. B. Austausch und Förderung der Fenster im Altbau)
  • Max. Darlehensbetrag = 120.000 Euro (151)
  • Maximaler Darlehensbetrag = 50.000 Euro (152)

Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss. Bis zu 27,5 Prozent oder 27.500 Euro sind beim KfW-Kredit 151 möglich, beim Kredit 152 fällt der Tilgungszuschuss geringer aus. Die Darlehenshöhe bezieht sich wieder auf eine Wohneinheit, die durch einen separaten Zugang, fließend Wasser, Toilette und Kochgelegenheit definiert wird.

Die Kreditlaufzeiten sind variabel, sie sind stets mit tilgungsfreien Anlaufjahren versehen. Infrage kommen folgende Varianten:

  1. Laufzeit 4 bis10 Jahre – tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 2
  2. Laufzeit 11 bis 20 Jahre – tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 3
  3. Laufzeit 21 bis 30 Jahre – tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 5

Zusätzlich gibt es die staatliche Förderung für Fenster als endfälliges Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit, bei dem erst nach Ablauf von zehn Jahren die Kreditrückzahlung erfolgen muss. Die Zinsen liegen bei nur 0,75 bis 0,9 Prozent effektiven Sollzins für alle Laufzeiten. Sie sind jeweils für zehn Jahre festgeschrieben.

Auch für das KfW-Programm 151/152 gelten bestimmte Voraussetzungen, die dem Investitionszuschuss ähneln. Die Darlehen werden durch einen Energieberater beantragt, und zwar vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen. Gewährt werden die Darlehen ebenfalls nur für Bestandsgebäude, deren Bauanzeige/Bauantrag vor dem 01.02.2002 erfolgte. Ebenfalls ist die Ausstattung von bestehenden Ferienhäusern und/oder –wohnungen nicht förderfähig. Der Tilgungszuschuss wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen gewährt und direkt gutgeschrieben. Barauszahlungen oder Überweisungen sieht das Programm für diesen nicht vor.

Förderung für Fenster durch die BAFA

Die BAFA bietet ebenfalls bundesweite Förderprogramme an. Allerdings gewährt sie keine konkrete Förderung für neue Fenster im Neubau oder Altbau, sondern lediglich eine Vor-Ort-Beratung.

Bei dieser Förderung geht es darum, dass ein unabhängiger Energieberater das eigene Haus oder die Wohnung auf den Prüfstand stellt. Er deckt energetische Schwachstellen auf und erstellt einen Maßnahmenkatalog mit Empfehlungen für die künftige Sanierung, mit der Energiekosten gesenkt werden können.

BAFA fördert Fenstersanierung.

Dabei gelten für die Förderung Fenster seit 2015 einige Neuerungen:

  1. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der Vor-Ort-Beratung.
  2. Die Förderung kann alle vier Jahre erfolgen.
  3. Es werden Bestandsgebäude gefördert, deren Bauantrag/-anzeige vor dem 01.01.2002 erfolgte.
  4. Förderung liegt bei maximal 60 Prozent der Kosten der Vor-Ort-Beratung.
  5. Vor-Ort-Beratung darf maximal 800 Euro kosten.
  6. Der Zuschuss beträgt dann 480 Euro maximal.
  7. Gebäude, die mindestens drei Wohneinheiten beinhalten, werden höher gefördert, die maximalen Kosten für die Vor-Ort-Beratung dürfen 1.100 Euro betragen.
  8. Der Energieberater muss von der BAFA für die Vor-Ort-Beratung zugelassen sein.
  9. Er muss unabhängig von Anbietern und Produkten beraten.
  10. Der Zuschuss wird nur für Gebäude gewährt, die ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet wurden bzw. deren Fläche zu mindestens 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird.
Sachverständiger der BAFA prüft Förderung.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Förderung nur solange gewährt wird, wie noch ausreichend Fördermittel vorhanden sind. Damit besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Außerdem werden nur bestimmte Personen als Berater zugelassen. Neben einer Grundqualifikation, zum Beispiel der Ausbildung als Ingenieur, Handwerker oder Architekt, müssen die Berater spezifische Fachkenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung erworben haben. Außerdem muss sich der Energieberater für das internetgestützte Anerkennungsverfahren des BAFA registrieren.

Den Antrag auf Förderung stellt schlussendlich der Energieberater selbst. Sie müssen nichts weiter tun. Die Fördersummen werden allerdings auch direkt an den Berater ausgezahlt, nicht an Sie.

Regionale Förderprogramme für neue Fenster

Viele Bundesländer, aber auch Kommunen bieten zusätzliche regionale Fördermittel für den Einbau neuer Fenster an. Alle kommunalen Förderungen hier aufzulisten, würde den Rahmen sprengen. Besser ist es, Sie erkundigen sich bei Ihrer Gemeinde vor Ort, welche Möglichkeiten bestehen, zumal viele Förderprogramme neu aufgelegt, eingestellt oder in ihren Bedingungen abgeändert werden. Bei den Ländern gibt es große Programme, die wir zumindest kurz vorstellen möchten. Eine vollumfängliche, abschließende Information können wir allerdings nicht garantieren.

1. Berlin – „Wohnen und Modernisieren“ mit der IBB

Gefördert werden neben Privatpersonen auch kommunale und private Wohnungsunternehmen, Vermieter, Investoren oder Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung zielt vor allem auf Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes ab. So werden neben dem Austausch der Fenster im Altbau auch eine Erneuerung der Heizungstechnik oder die Wärmedämmung gefördert.

Die Förderung stellt einen zinsgünstigen Kredit dar, der bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit betragen darf. Auch hier muss der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

In Berlin werden Fenster für bessere Wärmeffizienz stark gefördert.

2. Bayern – „Bayerisches Modernisierungsprogramm“ der BayernLabo

Das „Bayerische Modernisierungsprogramm“ wird vor allem für die Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen gewährt. Es basiert auf der Förderung Fenster KfW in den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“. Dabei wird der ohnehin günstige Zinssatz der KfW noch um weitere 1,25 Prozent gesenkt.

Die Laufzeit liegt bei 30 Jahren, die Zinsbindungsfrist bei zehn Jahren. Hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, der jedoch 20 Prozent des Gesamtförderbetrags nicht überschreiten darf. Das Darlehen muss mindestens über 5.000 Euro lauten. Bis zu 60 Prozent der vergleichbaren Neubaukosten können für die Modernisierung gewährt werden. Gefördert werden Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Nießbraucher von Mietwohnungen.

3. NRW – „Gebäudesanierung“ mit der NRW Bank

Die NRW Bank in Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Programm „Gebäudesanierung“ ebenfalls zinsgünstige Darlehen an. Gefördert wird die Fenstersanierung im Altbau, die Erneuerung von Heizungsanlagen oder die Barrierereduzierung, um nur einige Beispiele zu nennen. Förderungen werden nur an Privatpersonen gewährt, die die Finanzierung von Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum nutzen wollen.

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können finanziert werden. Das Darlehen muss mindestens 2.500 Euro betragen, höchstens jedoch 75.000 Euro. Die Laufzeit kann bei 10, 15 oder 20 Jahren liegen. Ein tilgungsfreies Anlaufjahr wird immer gewährt, der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Voraussetzung für diese Förderung von Fenstern ist eine Investition in Nordrhein-Westfalen. Außerdem muss die Förderung vor Baubeginn über die Hausbank beantragt werden.

4. Niedersachsen – „Energetische Sanierung von Wohnraum“ mit der NBank

In Niedersachsen bietet die NBank eine Förderung für Fenster im Altbau mit dem Programm „Energetische Sanierung von Wohnraum“. Gefördert werden Hauseigentümer, die in Häusern leben, die vor dem 01.01.1995 fertiggestellt wurden. Neben der klassischen Wärmedämmung, dem Einsatz erneuerbarer Energien und dem Einbau neuer Brennkessel wird auch der Verbau neuer Isolierfenster gefördert. Für die Förderung entscheidend ist die Einhaltung der von der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschriebenen Grenzwerte. Neben dem Bauzeitpunkt des Hauses sind auch die Einkommensverhältnisse der Eigentümer entscheidend. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Sie liegen bei 35.800 Euro zu versteuerndem Einkommen jährlich für einen Vier-Personen-Haushalt.

Maximal werden 75.000 Euro Förderung ausgezahlt, mindestens 10.000 Euro Gesamtaufwand müssen entstehen. Die Darlehen werden bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten gewährt. Eine Förderung von 85 Prozent ist in Ausnahmefällen möglich, dann darf das Darlehen allerdings maximal 25.000 Euro betragen. Abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eigenheimbesitzer belaufen sich die Zinsen in den ersten zehn Jahren auf null bis zwei Prozent, ab dem elften Jahr auf vier Prozent. Eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent wird ebenfalls erhoben, sie halbiert sich, wenn die Hälfte des Darlehens zurückgezahlt wurde. Ab einem Darlehensbetrag von 20.000 Euro ist zudem ein Grundbucheintrag vorgesehen.

Alternativ zu diesem Programm bietet sich auch das „Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen“ an. Hier können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abgedeckt werden. Die Gestaltung erfolgt analog der KfW-Programme und es können tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.

Niedersachsen bietet Förderung die Sparen bei der Fenstersanierung ermöglicht.

5. Sachsen – „Wohnraumförderung“ über die SAB

In Sachsen bietet die SAB Förderungen Fenster an, die sich ebenfalls an den KfW-Programmen orientieren. Die dort angebotenen zinsgünstigen Darlehen werden aus Mitteln des Freistaates weiter vergünstigt. Gefördert werden auch neue Fenster, sofern sie die Energieeffizienz bestehender Gebäude verbessern. Als Grundlage werden die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“, „Energieeffizient Sanieren“, „Altersgerecht Umbauen“ und „Wohneigentum“  genutzt.  

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können als Darlehen gewährt werden. Die maximalen Darlehensbeträge liegen bei 50.000 Euro pro Wohneinheit für Selbstnutzer, wenn sie ein Haus bauen, energieeffizient Bauen und altersgerecht umbauen. Bis zu 100.000 Euro hohe Darlehen können für energieeffizientes Sanieren pro Wohneinheit gewährt werden. Bis zu zwei Prozent günstiger fallen die Zinsen im Vergleich zum KfW-Programm für die ersten zehn Jahre aus, diese Vergünstigung ist jedoch auf 0,25 Prozent pro Jahr begrenzt. Auch hier muss die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.

6. Sachsen-Anhalt - „Sachsen-Anhalt MODERN“ mit der IB Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt finden Sie bei der IB Sachsen-Anhalt Förderungen für Fenster. Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt MODERN“ können allgemeine Modernisierungsmaßnahmen, energieeffizientes Sanieren und altersgerechtes Umbauen gefördert werden. Die Förderung sieht ein zinsgünstiges Annuitätendarlehen vor, das über 10, 20 oder 30 Jahre abgeschlossen wird.

Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre, ein tilgungsfreies Anlaufjahr wird gewährt. Der Zinssatz liegt für allgemeine Modernisierungsmaßnahmen bei 1,26 Prozent effektiv, bei den beiden anderen Varianten bei 0,40 Prozent effektiv. Pro Wohneinheit und Programmteil werden maximale Darlehen von 50.000 Euro vergeben, das Mindestdarlehen beträgt 10.000 Euro. Gefördert werden sowohl selbst genutzte Immobilien, als auch vermietete Wohngebäude.

Gerne können Sie sich bei Fragen auch an uns wenden – wir sind für Sie da unter 02735/202 81 80

 

Stand: 04.07.2016