KfW-Kredit 151 und 152
Konditionen:
- Wenn KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht werden soll
- Durchführung von Einzelmaßnahmen (z. B. Austausch und Förderung der Fenster im Altbau)
- Max. Darlehensbetrag = 120.000 Euro (151)
- Maximaler Darlehensbetrag = 50.000 Euro (152)
Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss. Bis zu 27,5 Prozent oder 27.500 Euro sind beim KfW-Kredit 151 möglich, beim Kredit 152 fällt der Tilgungszuschuss geringer aus. Die Darlehenshöhe bezieht sich wieder auf eine Wohneinheit, die durch einen separaten Zugang, fließend Wasser, Toilette und Kochgelegenheit definiert wird.
Die Kreditlaufzeiten sind variabel, sie sind stets mit tilgungsfreien Anlaufjahren versehen. Infrage kommen folgende Varianten:
- Laufzeit 4 bis10 Jahre – tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 2
- Laufzeit 11 bis 20 Jahre – tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 3
- Laufzeit 21 bis 30 Jahre – tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 5
Zusätzlich gibt es die staatliche Förderung für Fenster als endfälliges Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit, bei dem erst nach Ablauf von zehn Jahren die Kreditrückzahlung erfolgen muss. Die Zinsen liegen bei nur 0,75 bis 0,9 Prozent effektiven Sollzins für alle Laufzeiten. Sie sind jeweils für zehn Jahre festgeschrieben.
Auch für das KfW-Programm 151/152 gelten bestimmte Voraussetzungen, die dem Investitionszuschuss ähneln. Die Darlehen werden durch einen Energieberater beantragt, und zwar vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen. Gewährt werden die Darlehen ebenfalls nur für Bestandsgebäude, deren Bauanzeige/Bauantrag vor dem 01.02.2002 erfolgte. Ebenfalls ist die Ausstattung von bestehenden Ferienhäusern und/oder –wohnungen nicht förderfähig. Der Tilgungszuschuss wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen gewährt und direkt gutgeschrieben. Barauszahlungen oder Überweisungen sieht das Programm für diesen nicht vor.