Haustür
Der Begriff „Tür“ stammt tatsächlich von dem
alt-griechischen Wort „thýra“ ab. Im
Neugriechischen schließlich bedeutete das Wort sogar
„große Türen“. Im einfachsten
Sinne kann man Türen als Einrichtung zum Schließen
eines Durchganges in einer Wand definieren. Türen
ermöglichen somit das Abschließen von
Räumlichkeiten gegenüber anderen Räumen oder
den Außenbereich, wobei die Durchgangsmöglichkeit
jedoch bewahrt bleibt.

Die grundlegende Bauform von Türen besteht aus folgenden
Elementen: Das Hauptelement bildet dabei das Türblatt, der
eigentliche bewegliche Teil der Tür, welcher für
gewöhnlich an zwei oder drei Scharnieren befestigt ist, welche
wiederum am Türrahmen anmontiert sind. Im Sonderfall der
Schiebetür wird das Türblatt oben und unten in einer
Führung gehalten und kann auf einer Laufschiene nach links und
rechts geschoben werden. Es gibt sogar noch weitere Varianten von
Türen, die jedoch im Alltag eher selten vorkommen: Bei
Falttüren besteht das Türblatt zum Beispiel aus
mehreren Streifen, die sich beim Öffnen der Türen aus
der Schließebene herausfalten und beim Schließen
der Türen wieder zusammenfalten. Noch seltener sind
Türen, die man nach oben schieben oder wegklappen kann.
Derartige Türen findet man vor allem in der Industrie oder bei
Autos.
Türen, die man in der heutigen Zeit fast nur noch als
Geheimtüren aus Gruselfilmen und Krimis kennt, sind die
sogenannten Falltüren. Diese Türen sind horizontal in den
Boden eingelassen und ermöglichen einen platzsparenden Zugang zu
Kellern oder Dachböden.